Aufgaben und Rechte der SMV
Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören:
- Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- Übernahme von Ordnungsaufgaben
- Die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
- Die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten
(vgl. Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 62 (1))
Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört:
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
- Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
- auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
(vgl. BayEuG Art.62., Art.63; VSO §§ 52-58)